Das Konzept von Free Worker („Freie Arbeiter“, auf Niederländisch: Vrije Werker) und Klient/Auftraggeber wird auf den folgenden Seiten erläutert.
Diese Erklärung ist nicht unverbindlich. Das Verhältnis zwischen einem Free Worker und dem Auftraggeber ist rein rechtlicher Natur.
Der Free Worker erklärt
In jeder Organisation, vom Selbstständigen bis zum multinationalen Konzern, müssen Arbeiten außerhalb des Alltags erledigt werden.
Diese Arbeit erfordert von den regulären Mitarbeitern, sofern vorhanden, zusätzliche Anstrengungen.
Doch oft kann dies aus verschiedenen Gründen nicht von ihnen verlangt werden oder ist beispielsweise wegen der Gehaltskosten nicht attraktiv.
In diesem Fall besteht Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften von außerhalb der Organisation, um eine solche zusätzliche Tätigkeit auszuführen.
In den Niederlanden können wir bezahlte Arbeit auf verschiedene Arten legal verrichten:
- Als Arbeitnehmer mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber,
- Als Zeitarbeiter bei einem Kunden, aber angestellt bei einem Zeitarbeitsunternehmen,
- Als Unternehmer mit eigenem Unternehmen mit Mitarbeitern,
- Als Selbstständiger, Unternehmer aber ohne Angestellte,
- Als Selbstständiger in einem freien Beruf, mit oder ohne Personal,
- als Ferienassistent oder Praktikant im Rahmen eines befristeten Sondervertrags
es ist aber auch möglich als: Free Worker.
Der Einsatz eines Free Worker ist noch relativ unbekannt, bietet aber eine große Flexibilität, die besonders bei Projekten von kurzer oder unbekannter Dauer oder die fragmentiert über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden müssen, nützlich ist.
Ein Free Worker ist, wer ebenso wie ein Selbstständiger eine angebotene Arbeit annimmt, bei der er*) selbst entscheidet, ob und wann er die Arbeit ausführt.
Ein Free Worker liegt nur dann vor, wenn zwischen dem Free Worker und dem Klient (Arbeitsgeber) kein Weisungsverhältnis besteht und somit weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Arbeitsvertrag zustande kommt.
Der Unterschied zu einem Selbstständigen besteht darin, dass ein Free Worker nicht als Selbstständiger bei der Handelskammer registriert ist, keine Umsatzsteuererklärung hat und nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Der klient vergütet den Free Worker ausschließlich für die geleistete Arbeit und zahlt keine Nebenkosten wie Urlaub, Krankheit oder Rente, zieht aber auch nichts von der Vergütung ab. Allerdings muss er bzw. die Poolgesellschaft (Broker***), bei der der Free Worker gemeldet ist, am Ende des Jahres dem Finanzamt melden, wie viel der Free Worker ausgezahlt wurde. Der Free Worker muss unter Umständen selbst Einkommensteuer zahlen.
Um die Situation eines Free Worker aufrechtzuerhalten, müssen beide Parteien die Umstände genau im Auge behalten und die Bedingungen, unter denen ein Free Worker vorliegt, sorgfältig einhalten, da sonst sehr schnell eine Scheinbeschäftigung entstehen könnte.
Alle Aspekte des Free-Worker-Phänomens werden ausführlich über die untenstehenden Links zu den verschiedenen Themen besprochen.
* Für „er“ sollten Sie auf der gesamten Website „er/sie“ lesen.
*** Broker oder Makler: