Definitionen und Begriffe

Definitionen und Begriffe im Zusammenhang mit freien Arbeitnehmern

Beim Begriff des Free Workers (freien Arbeitnehmers) ist es wichtig, die richtigen Begriffe zu verwenden, da es sonst schnell zu Missverständnissen und Verwechslungen mit anderen Formen der Erwerbsarbeit, insbesondere mit Einbehaltspflichten, kommen kann. Nachfolgend finden Sie daher eine Übersicht über die Begriffe und Definitionen, die im Zusammenhang mit freien Arbeitnehmern am besten verwendet werden können. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird auch darauf hingewiesen, welche Begriffe nicht verwendet werden sollten, wenn es um Free Worker geht. Die Verwendung eines bestimmten Begriffs sollte keine Entscheidung über die Art der Arbeitsbeziehung implizieren. In der Praxis müssen stets die Absichten und die praktische Situation berücksichtigt werden. Die korrekte Verwendung der Begriffe trägt zum richtigen Verständnis bei, die falsche Verwendung eines Begriffs kann zu Verwirrung führen.

Definitionen und Begriffe

Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Beschäftigung, Dienstverhältnis

Ein Arbeisvertrag, Arbeitsverhältnis usw liegt vor, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind.
Die wichtigste davon ist das Vorliegen eines Weisungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird in der Regel in einem Arbeitsvertrag festgeschrieben.
Ein Free Worker kann nur dann bestehen, wenn zwischen dem Arbeitsgeber/Kleint und dem Free Worker kein Weisungsverhältnis und damit kein Arbeitsverhältnis besteht. Ein Free Worker wird also nicht vom Arbeitsgeber oder der Poolgesellschaft/Broker „angestellt“. Siehe unter anderem unter Rechtlicher Hintergrund
Verwenden Sie diesen Begriff nicht, um die Arbeitsbeziehung zwischen einem Arbeitsanbieter/Klient oder einem Poolunternehmen/Broker und einem Free Worker zu beschreiben.

Detacheren, gedetachering, Entsendung, Abordnung

Der größte Unterschied zwischen einer Poolgesellschaft und einer Arbeitsvermittlung, einem Entsendeunternehmen oder einem Contractingunternehmen besteht darin, dass es sich bei solchen Unternehmen um die Entsendung von Personal handelt, also von Arbeitnehmern, die angestellt sind.
In einer Poolgesellschaft werden die Free Worker (in Deutsche prage: freien Arbeitskräfte) nicht angestellt und bekommen das auch nicht zum Arbeitsgeber. Um eine Verwechslung mit der Entsendung von Personal zu vermeiden, sollte der Begriff „Entsendung“ (detachering) am besten vermieden werden, wenn es um die Tätigkeit eines Free Workers geht. Sehen Sie unter anderem den Unterschied zu…
Vermeiden Sie den Begriff „secondiert“ und „Abordnung“ (detachering), da dieser Begriff in der Praxis für Mitarbeiter verwendet wird, die von ihrem Unternehmen bei einem Kunden oder in einer anderen Abteilung eingesetzt werden.

Bürohilfe

Ein Büroassistent ist ein Free Worker, Zeitarbeiter oder Selbstständiger, der für einen Arbeitsdienstleister Arbeiten im Zusammenhang mit verschiedenen Bürotätigkeiten wie Dateneingabe, Tippen, Archivieren, Sekretariatsarbeiten, Verwaltung, Sammeln von Informationen, Bereitstellen von Inhalten für Websites usw. verrichtet. ; im Allgemeinen – aber nicht unbedingt – Arbeiten, die mit dem Computer erledigt werden können.

Lohn, abhängige Beschäftigung

Löhne oder Gehälter sind untrennbar mit der Beschäftigung verbunden. Vom Lohn wird stets der Steuern einbehalten, ansonsten gibt es keinen Lohn,Gehalt, Arbeitsentgelt oder netto Einkommen. Liegt ein Lohn oder Gehalt vor, ist der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber angestellt. Siehe auch unter Beschäftigung
Daher sollten die Begriffe Lohn, Gehalt und (entgeltliche) Leistung nicht verwendet werden, wenn es um die Vergütung Free Worker geht. Siehe unter anderem unter Steuerbehörden